TAUCHEN
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Beginner

Grundtauchschein

Mit dem Grundtauchschein wird in der Theorie das Wissen für den CMAS*-Diver erworben, und in der Praxis werden die Grundlagen des Tauchsports im Schwimmbad erlernt.

Bei angenehmen Wassertemperaturen, optimalen Bedingungen und viel Spass bekommt man im Schwimmbad alle nötigen Fertigkeiten, die man als Taucher später benötigt, vermittelt.

In praktischen Übungseinheiten erlernt man auch Fertigkeiten für das Schnorcheln. In den theoretischen Einheiten erlernt man alles wichtige über die so spannende Unterwasserwelt – wie reagiert der Körper auf die Druckverhältnisse unter Wasser, wie funktioniert die Ausrüstung, welchen Tieren und Pflanzen kann man bei den Ausflügen in die Unterwasserwelt begegnen.

Zum Abschluss der theoretischen Ausbildung wird einen Fragebogen ausgefüllt, mit dem die erlernten theoretischen Kenntnisse unter Beweis gestellt werden.

Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich im Schwimmbad. Nach der Ausbildung kann man bei guten Bedingungen in Begleitung eines Tauchlehrers erste Ausflüge in die Unterwasserwelt unternehmen.

  • Voraussetzungen:
  • Mindestalter: 12 Jahre
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VIT
  • Ausreichende Schwimmfertigkeiten
TAUCHEN
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Beginner

CMAS-Diver *

Die Ausbildung zum CMAS*-Diver ist eine intensive Vorbereitung auf das Tauchen im Freiwasser.

Während der fünf Übungstauchgänge werden die wichtigsten Sicherheitsübungen, die bereits im Schwimmbad erlernt wurden, im See oder Meer wiederholt und vertieft.

In praktischen Übungseinheiten erlernt man auch Fertigkeiten für das Schnorcheln.

Bei fünf Übungstauchgängen im Freiwasser werden alle im Pool erlernten Fertigkeiten unter echten Tauchgangsbedingungen intensiv angewendet.

Nach der Ausbildung kann man bei einfachen Bedingungen zusammen mit einem Tauchpartner ersten Ausflüge in die Unterwasserwelt unternehmen. Der VIT empfiehlt mit erfahrenen Tauchern, CMAS**- oder CMAS***-Diver, das neue Hobby zu beginnen.

  • Voraussetzungen:
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VIT