TAUCHTAUGLICHKEIT
meer2

Gesundheit

Tauchtauglichkeit

Beim Tauchen verlässt man den für Menschen gewohnten Umgebungsbereich und unterwirft den Körper unter Wasser anderen Bedingungen als diese an der Oberfläche herrschen.

Daher ist es unerlässlich die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Tauchen von einem geeigneten Arzt in einer Untersuchung prüfen und bescheinigen zu lassen. Am besten klärt man vorab mit dem Hausarzt oder dem Arzt seines Vertrauens, ob er diese Untersuchung durchführen kann und wie hoch die Kosten sind – siehe auch Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Ein gültiges Tauchtauglichkeitszeugnis ist für die Teilnahme an allen Kursen und Tauchgängen notwendig.

Die Gültigkeitsdauer dieses Zeugnisses liegt für Taucher zwischen 14 und 40 Jahren in der Regel bei zwei Jahren – unter 14 und über 40 Jahren bei einem Jahr.
Die GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) empfiehlt davon abweichend folgende Intervalle:

spätestens nach 3 Jahren, im Alter zwischen 18 und 39 Jahren
spätestens nach 1 Jahr, im Alter unter 18 Jahren
spätestens nach 1 Jahr, im Alter über 40 Jahren

Weitere Informationen und Formulare zur Tauchtauglichkeit:
Tauchtauglichkeit – GTÜM
Ärztliches Zeugnis – GTÜM
Untersuchungsbogen – GTÜM

Als besonderen Service vereinbart PIONIER Tauchservice mit Wolfgang Hofinger, Facharzt für Allgemeinmedizin in Siegsdorf zwei bis drei Sammeltermine pro Jahr für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung.